Montag, 2. März 2015

Erklärung von Sebastian Edathy

"Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen.. Ich weise darauf hin, dass ein 'Geständnis' ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden."

Das sind die Worte von Sebastian Edathy im Internet, der wegen Besitzes von Bildern aus kinderpornografischen Quellen angeklagt war. Vor Gericht hat er seinen Anwalt eine Erklärung vortragen lassen.

Er muss 5000,–  € an den Kinderschutzbund bezahlen. Dafür wird das Verfahren eingestellt.

Muss Misanthrop den Zustand unseres Rechtssystems und der Politik noch kommentieren?

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