"Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht
Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen.. Ich weise
darauf hin, dass ein 'Geständnis' ausweislich meiner heutigen
Erklärung nicht vorliegt. Eine
Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden."
Das sind die Worte von Sebastian Edathy im Internet, der wegen Besitzes
von Bildern aus kinderpornografischen Quellen angeklagt war. Vor Gericht
hat er seinen Anwalt eine Erklärung vortragen lassen.
Er muss 5000,– € an den Kinderschutzbund bezahlen. Dafür wird das Verfahren eingestellt.
Muss Misanthrop den Zustand unseres Rechtssystems und der Politik noch kommentieren?
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